Wie sieht die Verwaltung vergesellschafteten Wohnraums aus, wie wird sie finanziert? Wie kann sie geregelt werden, was wäre gut und wünschenswert? Welche Rechtsform erlaubt das höchste Maß an Mitbestimmung von Mieter*innen, Beschäftigten, Senat und Stadtgesellschaft? Das sind einige der Fragen, die in der AG Vergesellschaftung derzeit erörtert werden.

Zuvor hat die AG Vergesellschaftung sich mit den rechtlichen Grundlagen des Volksbegehrens beschäftigt und ein Kurzgutachten zur Möglichkeit der Vergesellschaftung verfasst.

Sie schrieb den Beschlusstext, über den in der ersten Stufe des Volksentscheids abgestimmt wurde, sowie dessen ausführliche Version, welche Grundlage der inhaltlichen Arbeit der Initiative ist, und berechnete verschiedene Entschädigungsszenarien.